Fahrerservice für die Klassen B, BE, C, D, DE

Preise & AGB

Preise

Preise für Fahrtätigkeiten im Busbetrieb
Einsätze bis 5 Stunden (inkl. An- und Abfahrt) € 130,- / netto
Einsätze von 6 bis 10 Stunden (inkl. An- und Abfahrt) € 199,- / netto
Einsätze in Doppelbesatzung bis 21 Stunden € 378,-/ netto


Für längere Einsatzzeiten gilt:
- über 10 Stunden: 23,50 €/ netto je weitere angefangene Stunde.
(Ausnahme ist hier der Einsatz in Doppelbesatzung bis 21 Std./ netto.)


Bei Einsätzen zwischen 22 und 6 Uhr wird ein Zuschlag in Höhe von 6,- € / Std./ netto berechnet.


Bei Einsätzen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 25% berechnet.


Alle Stundenangaben beziehen sich auf den gesamten Einsatz inkl. An- und Abfahrt, Vorbereitung,
Abfahrtskontrolle und Wagenpflege nach der Fahrt.
Preise für LKW-, Taxi-, Mietwagen- oder Überführungsfahrten etc. auf Anfrage.

                                                                              AGB
1. Das Rechtsverhältnis zwischen Driver-Service Guido Röpke (nachfolgend AN genannt) und Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist ein
Geschäftsbesorgungsauftrag mit Dienstlei harakter und kein Werkvertrag,
l.! Alle Tätigkeiten im Chaufleur- bzw. Fahrer-Service werden auf Grundlage dieser aktuell gültigen AGB durchgeführt.
2, Die AGB des AN gelten als angenommen, sobald der AN den Auftrag des AG angenommen hat.
2.1 Der AN behält sich das Recht vor, Aufträge ohne weitere Begründung abzulehnen.
2.2 Fahraufträge inkl. Zeitangaben müssen dem AN zeitnah, mindestens 24.h vor Fahrtantritt vorliegen.
3. Alle Fahrten werden grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten durchgeführt.Für die Durehführbarkeit des
jeweiligen Auftrags ist. der AG verantwortlich. Sollten gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten aufgrund von Fehlplanung
nicht eingehalten werden können, und sich daraus Mehrkosten ergeben, trägt Diese der AG.
4. Bei örtlicher Abwesenheit des AN (z.B. Mehrtagesfahrl/ Auftrag mit Übernachtung) stellt der AG dem AN
während seiner Tätiekeitszeit eine Unterkunft mit folgenden Konditionen zur Verfügung stellen:
4. Unterbringung im Einzelzimmer oder Doppelzimmer mit Einzelbelegung
4.2 Das Zimmer muss über Toilette & Dusche zur alleinigen Nutzung verfügen.
4.3 Das Fahrzeug des AG wird einmal täglich entweder vor oder nach.der Fahrt durch den AN
gesäubert, je nach Zustand des Fahrzeuges.
4.4 Die Mitarbeiter des AN säubern keine Fäkalien oder andere Körperflüssigkeiten wie z.B. auch Erbrochenes im
oder am Fahrzeug des AG, Hier ist auf Kosten des AG eine Fremdfirma durch den AG zu beauftragen,
4,5 Die Mitarbeiter des AN werden keinerlei technische Arbeiten wie z.B. Reparaturen und/oder
Reifenwechsel selber durchführen. Hier ist auf Kosten des AG eine Fremdfirma durch den AG zu beauftragen.
5. Der AN übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verlust am Fahrzeug oder anderem Eigentum des
AG oder dessen Kunden, es sei denn, der AG kann dem AN grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
6. Der AG kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er die Möglichkeit wahr, hat. der AN anstelle des Anspruches auf'den
vereinbarten Dienstleistungspreis einen Anspruch auf Entschädi es sei denn, der Rücktritt beruht auf einem Umstand,
den der AN zu vertreten hat. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Dienstleistungspreis unter Abzug des Wertes, der vom AN
eiwaiger durch andere erzielten Erlöse. Dem AN steht es Irei, Entschädigungsansprüche wie folgt zu pauschalieren:
Bei einem Rücktritt
a) bis 30 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 10%
b} 29 bis 22 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 30 %
ec) 21 bis 15 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn; 40 %
d} 14 bis 7 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 50 %
e) ab 6 Tage vor dem geplanten Auftragsbeginn: 60 %
f} ab 2 Tagen vor dem geplanten Auftragsbeginn: 90 %
des vereinbarten Dienstleistungspreises, wenn und soweit der AG nicht nachweist, dass ein Schaden des AN überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des AN
zurückzuführen ist, die für den AG erheblich und unzumutbar sind, Weitergehende Rechte des AG bleiben unberührt,
6.1. Kostenvoranschläge/Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie vom AN schriftlich abgegeben werden und auch als verbindlich
bezeichnet sind, Die Vereinbarung einer Kostenbegrenzung (Limit) bedarf’ ebenfalls der Schriftform.
7, Sämtliche Betriebskosten während des Auftrags müssen vom AG getragen werden (Benzin’Diesel'Parkkosten Mautkosten usw.)
8. Die Ruhezeit beginnt mit Bezug eines unter Punkt 4 der Anlage | zur AGB beschriebenen Zimmers und endet
mit dem Verlassen des selbigen, Evtl, Wartezeiten auf den Zimmer-Bezug bzw, Transfer-Zeiten vom
Fahrzeugparkplatz zum Zimmer und zurück gelten als Arbeitszeit und verlängern entsprechend die Ständzeit des Fahrzeuges.
9. Die Rechnungen des AN ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig und innerhalb von vierzehn Tagen zahlbar.
10, Änderung dieser AGB, Salvatoresche Klausel;
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen
davon unberührt, Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Driver-Service Guido Röpke
Remscheider Weg 28, 50389 Wesseling
Tel.: +49 (0) 179 - 4988525, Fax: +49 (0) 2236 — 946466,
eMail.: info@gr-driver-service.de