Preise & AGB
Preise
Preise für Fahrtätigkeiten
im Busbetrieb
Einsätze bis 5 Stunden
(inkl. An- und Abfahrt) € 130,- / netto
Einsätze von 6 bis 10
Stunden (inkl. An- und Abfahrt) € 199,- / netto
Einsätze in Doppelbesatzung
bis 21 Stunden € 378,-/ netto
Für längere Einsatzzeiten
gilt:
- über 10 Stunden: 23,50 €/
netto je weitere angefangene Stunde.
(Ausnahme ist hier der
Einsatz in Doppelbesatzung bis 21 Std./ netto.)
Bei Einsätzen zwischen 22
und 6 Uhr wird ein Zuschlag in Höhe von 6,- € / Std./ netto
berechnet.
Bei Einsätzen an Sonn- und
Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 25% berechnet.
Alle Stundenangaben beziehen
sich auf den gesamten Einsatz inkl. An- und Abfahrt,
Vorbereitung,
Abfahrtskontrolle und
Wagenpflege nach der Fahrt.
Preise für LKW-, Taxi-,
Mietwagen- oder Überführungsfahrten etc. auf Anfrage.
AGB
1. Das Rechtsverhältnis
zwischen Driver-Service Guido Röpke (nachfolgend AN genannt)
und Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist ein
Geschäftsbesorgungsauftrag
mit Dienstlei harakter und kein Werkvertrag,
l.! Alle Tätigkeiten im
Chaufleur- bzw. Fahrer-Service werden auf Grundlage dieser
aktuell gültigen AGB durchgeführt.
2, Die AGB des AN gelten als
angenommen, sobald der AN den Auftrag des AG angenommen
hat.
2.1 Der AN behält sich das
Recht vor, Aufträge ohne weitere Begründung
abzulehnen.
2.2 Fahraufträge inkl.
Zeitangaben müssen dem AN zeitnah, mindestens 24.h vor
Fahrtantritt vorliegen.
3. Alle Fahrten werden
grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Lenk- und
Ruhezeiten durchgeführt.Für die Durehführbarkeit
des
jeweiligen Auftrags ist. der
AG verantwortlich. Sollten gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten
aufgrund von Fehlplanung
nicht eingehalten werden
können, und sich daraus Mehrkosten ergeben, trägt Diese der
AG.
4. Bei örtlicher Abwesenheit
des AN (z.B. Mehrtagesfahrl/ Auftrag mit Übernachtung) stellt
der AG dem AN
während seiner
Tätiekeitszeit eine Unterkunft mit folgenden Konditionen zur
Verfügung stellen:
4. Unterbringung im
Einzelzimmer oder Doppelzimmer mit Einzelbelegung
4.2 Das Zimmer muss über
Toilette & Dusche zur alleinigen Nutzung
verfügen.
4.3 Das Fahrzeug des AG wird
einmal täglich entweder vor oder nach.der Fahrt durch den
AN
gesäubert, je nach Zustand
des Fahrzeuges.
4.4 Die Mitarbeiter des AN
säubern keine Fäkalien oder andere Körperflüssigkeiten wie z.B.
auch Erbrochenes im
oder am Fahrzeug des AG,
Hier ist auf Kosten des AG eine Fremdfirma durch den AG zu
beauftragen,
4,5 Die Mitarbeiter des AN
werden keinerlei technische Arbeiten wie z.B. Reparaturen
und/oder
Reifenwechsel selber
durchführen. Hier ist auf Kosten des AG eine Fremdfirma durch
den AG zu beauftragen.
5. Der AN übernimmt keine
Haftung für etwaige Schäden oder Verlust am Fahrzeug oder
anderem Eigentum des
AG oder dessen Kunden, es
sei denn, der AG kann dem AN grobe Fahrlässigkeit
nachweisen.
6. Der AG kann vor
Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er die
Möglichkeit wahr, hat. der AN anstelle des Anspruches
auf'den
vereinbarten
Dienstleistungspreis einen Anspruch auf Entschädi es sei denn,
der Rücktritt beruht auf einem Umstand,
den der AN zu vertreten hat.
Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten
Dienstleistungspreis unter Abzug des Wertes, der vom
AN
eiwaiger durch andere
erzielten Erlöse. Dem AN steht es Irei, Entschädigungsansprüche
wie folgt zu pauschalieren:
Bei einem
Rücktritt
a) bis 30 Tage vor dem
geplanten Auftragsbeginn: 10%
b} 29 bis 22 Tage vor dem
geplanten Auftragsbeginn: 30 %
ec) 21 bis 15 Tage vor dem
geplanten Auftragsbeginn; 40 %
d} 14 bis 7 Tage vor dem
geplanten Auftragsbeginn: 50 %
e) ab 6 Tage vor dem
geplanten Auftragsbeginn: 60 %
f} ab 2 Tagen vor dem
geplanten Auftragsbeginn: 90 %
des vereinbarten
Dienstleistungspreises, wenn und soweit der AG nicht nachweist,
dass ein Schaden des AN überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger
ist als die Pauschale. Der Entschädigungsanspruch entfällt,
wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des AN
zurückzuführen ist, die für
den AG erheblich und unzumutbar sind, Weitergehende Rechte des
AG bleiben unberührt,
6.1.
Kostenvoranschläge/Angebote sind nur dann verbindlich, wenn sie
vom AN schriftlich abgegeben werden und auch als
verbindlich
bezeichnet sind, Die
Vereinbarung einer Kostenbegrenzung (Limit) bedarf’ ebenfalls
der Schriftform.
7, Sämtliche Betriebskosten
während des Auftrags müssen vom AG getragen werden
(Benzin’Diesel'Parkkosten Mautkosten usw.)
8. Die Ruhezeit beginnt mit
Bezug eines unter Punkt 4 der Anlage | zur AGB beschriebenen
Zimmers und endet
mit dem Verlassen des
selbigen, Evtl, Wartezeiten auf den Zimmer-Bezug bzw,
Transfer-Zeiten vom
Fahrzeugparkplatz zum Zimmer
und zurück gelten als Arbeitszeit und verlängern entsprechend
die Ständzeit des Fahrzeuges.
9. Die Rechnungen des AN ist
sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig und
innerhalb von vierzehn Tagen zahlbar.
10, Änderung dieser AGB,
Salvatoresche Klausel;
Sofern eine Bestimmung
dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen
Bestimmungen
davon unberührt, Die
unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die
dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten
kommt.
Gleiches gilt für eventuelle
Regelungslücken.
Driver-Service Guido
Röpke
Remscheider Weg 28, 50389
Wesseling
Tel.: +49 (0) 179 - 4988525,
Fax: +49 (0) 2236 — 946466,
eMail.:
info@gr-driver-service.de